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Gewalt gegen geflüchtete Frauen: Schutz darf kein leeres Versprechen bleiben
In einer Gemeinschaftsunterkunft in Restorf kam es im Herbst 2024 zu einem sexuellen Übergriff durch den Vermieter der Unterkunft. Die betroffene Frau hat nun Anzeige erstattet. Bereits im Juni 2023 waren der Verwaltung Beschwerden über übergriffiges Verhalten dieses Mannes bekannt – doch es folgten keine wirksamen Konsequenzen. Schutzmaßnahmen für untergebrachte Frauen* wurden nicht ergriffen.
Das Verhalten des Vermieters war nicht nur unangemessen, sondern grenzüberschreitend und sexuell belästigend. Dass trotz konkreter Hinweise weiterhin Frauen* in dieser Unterkunft untergebracht wurden, macht deutlich: Gewaltprävention und Schutzkonzepte für geflüchtete Frauen* werden nicht ernst genug genommen.
Wie kann es sein, dass:
- die Unterkunft weiterhin betrieben wird?
- Frauen* dort weiterhin untergebracht wurden?
- der Mann trotz Beschwerden weiter als Vermieter tätig ist?
Diese Ignoranz gegenüber sexualisierter Gewalt ist verantwortungslos und gefährlich. Sie widerspricht allen bekannten Standards zum Schutz vor Gewalt – insbesondere für geflüchtete Frauen*, die in Unterkünften auf Schutz angewiesen sind.
Wir fordern:
- Schutzräume und Schutzkonzepte für Frauen* in allen Unterkünften
- Konsequentes Handeln bei Übergriffen und Hinweisen auf Machtmissbrauch
- Eine kritische Aufarbeitung der letzten drei Jahre
- Einen Dialog mit den betroffenen Frauen*
- Die Beibehaltung dezentraler Unterbringung als Schutzinstrument
Seitdem die Unterkunft in Steine nur noch bestimmten Gruppen vorbehalten ist, fehlt ein sicherer Ort für viele geflüchtete Frauen*. Gewaltprävention darf kein Lippenbekenntnis bleiben.
Sexualisierte Gewalt darf nicht ignoriert werden. Schutz ist eine Pflicht, keine Option!